Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Orimateria Handelsgesellschaft GmbH

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Liefer-, Verkaufs-, Handels- und Leistungsbeziehungen zwischen der Orimateria Handelsgesellschaft GmbH nachfolgend „Verkäufer“ genannt und ihren Kunden.

Sie gelten insbesondere für alle gegenwärtigen und zukünftigen Verträge über die Lieferung und Vermittlung von Waren, insbesondere Stahlprodukten, Baustoffen, Dämmstoffen, Rohstoffen, weiterverarbeiteten Materialien sowie verwandten Produkten.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie vom Verkäufer ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden.

1.2 Aufgrund technischer Entwicklungen, Marktveränderungen sowie regulatorischer Änderungen behält sich der Verkäufer vor, Angaben in Katalogen, technischen Dokumentationen, Angeboten oder sonstigen Unterlagen jederzeit zu ändern, soweit diese nicht ausdrücklich verbindlicher Vertragsbestandteil geworden sind.

Der Käufer handelt als fachkundiger gewerblicher Marktteilnehmer. Er ist selbst verpflichtet zu prüfen, ob die bestellten Produkte für den vorgesehenen Verwendungszweck geeignet sind und den jeweils geltenden Normen, Vorschriften und technischen Regeln entsprechen.

Eine Haftung des Verkäufers für eine ungeeignete oder nicht bestimmungsgemäße Verwendung der gelieferten Produkte ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

2. Angebote und Bestellungen

2.1 Sofern im Angebot nichts Abweichendes angegeben ist, sind Angebote des Verkäufers einen Tag ab Angebotsdatum gültig.

Angebote basieren insbesondere auf den vom Käufer mitgeteilten Angaben zu:

  • Mengen,

  • Lieferfristen,

  • technischen Spezifikationen,

  • Lieferorten,

  • Projektanforderungen und

  • sonstigen vertragsrelevanten Rahmenbedingungen.

Änderungen dieser Angaben können zur Unwirksamkeit des Angebots führen oder eine Anpassung der Konditionen erforderlich machen.

2.2 Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung des Verkäufers oder durch Ausführung der Lieferung zustande.

2.3 Eine bestätigte Bestellung kann vom Käufer nicht einseitig storniert werden. Erfolgt dennoch eine Stornierung durch den Käufer, ist der Verkäufer berechtigt, dem Käufer die bereits entstandenen Kosten, Beschaffungskosten, Transportkosten sowie den vereinbarten Warenwert ganz oder teilweise in Rechnung zu stellen.

2.4 Vereinbarte Mengen sind innerhalb der vereinbarten Liefer- oder Abrufperiode abzunehmen. Werden vereinbarte Mengen nicht oder nicht rechtzeitig abgerufen, ist der Verkäufer berechtigt, Lieferungen auszusetzen, Preise anzupassen oder die Vertragsbedingungen neu zu verhandeln.

3. Bonitätsprüfung und Sicherheiten

3.1 Der Verkäufer ist berechtigt, Aufträge nur auszuführen, wenn ausreichende finanzielle Sicherheiten des Käufers bestehen.

3.2 Bestehen Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Käufers, kann der Verkäufer insbesondere verlangen:

  • Vorauszahlung,

  • Bankgarantie,

  • Akkreditiv,

  • Warenkreditversicherung,

  • Bürgschaft oder

  • sonstige angemessene Sicherheiten.

3.3 Der Verkäufer ist berechtigt, vom Käufer Auskünfte und Unterlagen zur Prüfung der Bonität zu verlangen, soweit dies für die Durchführung des Geschäfts erforderlich und angemessen ist.

3.4 Kommt der Käufer einer berechtigten Sicherheitsanforderung nicht nach, ist der Verkäufer berechtigt, Bestellungen abzulehnen, Lieferungen auszusetzen oder vom Vertrag zurückzutreten.

4. Lieferbedingungen

4.1 Lieferfristen und Liefertermine sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.

4.2 Lieferfristen beginnen erst, wenn alle für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Unterlagen, Informationen, Freigaben und gegebenenfalls vereinbarten Sicherheiten oder Zahlungen vollständig beim Verkäufer eingegangen sind.

4.3 Teillieferungen sind zulässig, soweit sie für den Käufer zumutbar sind.

4.4 Die Lieferung erfolgt ab Lager, Werk oder Lieferort des jeweiligen Vorlieferanten, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde.

5. Transport, Entladung und Gefahrübergang

5.1 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit Übergabe der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder sonstigen Transportbeauftragten auf den Käufer über.

5.2 Dies gilt auch dann, wenn frachtfreie Lieferung oder Lieferung frei Bestimmungsort vereinbart wurde, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

5.3 Die Entladung der Ware erfolgt ausschließlich durch den Käufer und auf dessen Kosten und Verantwortung.

5.4 Wartezeiten, Standgelder oder sonstige Verzögerungen bei der Entladung können dem Käufer in Rechnung gestellt werden.

6. Prüfung der Ware und Reklamationen

6.1 Der Käufer ist verpflichtet, die Ware unverzüglich bei Lieferung zu prüfen.

6.2 Offensichtliche Mängel, Mengenabweichungen oder Transportschäden sind auf dem Lieferschein zu vermerken und dem Verkäufer innerhalb von drei Werktagen nach Lieferung schriftlich anzuzeigen.

6.3 Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich anzuzeigen.

6.4 Unterbleibt eine fristgerechte Anzeige, gilt die Ware als genehmigt, soweit gesetzlich zulässig.

7. Preise

7.1 Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

7.2 Die Preise basieren insbesondere auf den zum Zeitpunkt des Angebots gültigen:

  • Rohstoffpreisen,

  • Energiepreisen,

  • Transportkosten,

  • Wechselkursen,

  • Lieferantenkonditionen,

  • Zöllen, Abgaben und sonstigen externen Kostenfaktoren.

Bei wesentlichen Änderungen dieser Faktoren ist der Verkäufer berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen, sofern die Lieferung noch nicht vollständig erfolgt ist.

8. Zahlungsbedingungen

8.1 Rechnungen sind innerhalb von sieben Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

8.2 Einwendungen gegen Rechnungen müssen innerhalb von 15 Tagen nach Zugang der Rechnung schriftlich erhoben werden.

8.3 Nicht fristgerecht beanstandete Rechnungen gelten als anerkannt, soweit gesetzlich zulässig.

8.4 Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte stehen dem Käufer nur zu, soweit seine Gegenansprüche unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder vom Verkäufer anerkannt sind.

9. Zahlungsverzug

9.1 Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet.

9.2 Zusätzlich ist der Verkäufer berechtigt, die gesetzliche Mahnpauschale in Höhe von 40 EUR geltend zu machen.

9.3 Bei Zahlungsverzug ist der Verkäufer berechtigt:

  • sämtliche offenen Forderungen sofort fällig zu stellen,

  • weitere Lieferungen auszusetzen,

  • noch nicht ausgeführte Bestellungen zurückzuhalten oder

  • weitere Lieferungen nur gegen Vorkasse oder Sicherheitsleistung auszuführen.

10. Eigentumsvorbehalt

10.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum des Verkäufers.

10.2 Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware ordnungsgemäß zu lagern, pfleglich zu behandeln und gegen übliche Risiken angemessen zu versichern.

10.3 Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Forderungen aus der Weiterveräußerung tritt der Käufer bereits jetzt in Höhe der offenen Forderungen des Verkäufers an diesen ab. Der Verkäufer nimmt diese Abtretung an.

10.4 Der Käufer bleibt zur Einziehung der Forderung berechtigt, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Verkäufer ordnungsgemäß nachkommt.

11. Haftung

11.1 Der Verkäufer haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

11.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Verkäufer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

11.3 Eine Haftung für mittelbare Schäden und Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Dies gilt insbesondere für:

  • Produktionsausfälle,

  • Bauverzögerungen,

  • entgangenen Gewinn,

  • Vertragsstrafen,

  • Betriebsunterbrechungen,

  • Mehrkosten aus Ersatzbeschaffung und

  • sonstige Folgeschäden.

11.4 Die Haftung des Verkäufers ist, soweit gesetzlich zulässig, auf den Wert der betroffenen Lieferung beschränkt.

12. Höhere Gewalt

12.1 Der Verkäufer haftet nicht für Verzögerungen oder Nichterfüllung von Verpflichtungen, soweit diese auf Ereignissen höherer Gewalt oder sonstigen unvorhersehbaren, außergewöhnlichen und vom Verkäufer nicht zu vertretenden Umständen beruhen.

Hierzu zählen insbesondere:

  • Krieg, politische Unruhen oder Sanktionen,

  • Streiks oder Aussperrungen,

  • Rohstoff-, Material- oder Energieknappheit,

  • Transportstörungen,

  • Naturkatastrophen,

  • Pandemien oder Epidemien,

  • behördliche Maßnahmen,

  • Lieferkettenstörungen,

  • Ausfälle von Vorlieferanten oder

  • sonstige vergleichbare Ereignisse.

12.2 Während der Dauer solcher Ereignisse ruhen die betroffenen Vertragspflichten.

12.3 Dauert ein Ereignis höherer Gewalt länger als 60 Tage an, ist der Verkäufer berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

13. Gerichtsstand und anwendbares Recht

13.1 Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

13.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung ist, soweit gesetzlich zulässig, Berlin.

14. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze verarbeitet. Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Verkäufers.

Unternehmensangaben

Orimateria Handelsgesellschaft GmbH
Stralauer Allee 20B
10245 Berlin
Deutschland

Tel.: +49 30 863218391
E-Mail: j.arendt@orimateria.com
Web: www.orimateria.com

Amtsgericht Charlottenburg
HRB 281944 B
USt.-ID: DE459278196
Steuer-Nr.: 37/462/52425

Geschäftsführung: Jasper Arendt